Recht und Steuern
Die Gesetzesregelung für Vereine kann verwirrend und unübersichtlich sein. Informieren Sie sich hier über gemeinnützigkeitskonformes Verhalten und wichtige Steuertipps. Falls Sie selbst Tipps und Hinweise zu Recht und Steuern in Vereinen haben dürfen Sie uns über das Kontaktformular gerne informieren. Vielen Dank!
Gemeinnützigkeitskonformes Verhalten
Erste, kurze Hinweise zu gemeinnützigkeitsrechtlichen Sachverhalten, die von Schulfördervereinen zu beachten sind.
Das Finanzministerium in Niedersachsen hat die steuerrechtlichen Grundsätze für Vereine in einer Broschüre zusammengestellt.
Steuertipps für gemeinnützige Vereine
In dieser Broschüre stellt das Finanzministerium Baden-Württemberg alle Bereiche des Steuerrechts vor und gibt wichtige Hinweise.
Merkblatt zur Rücklagenbildung
Ein gemeinnütziger Verein muss seine Mittel grundsätzlich zeitnah für seine steuerbegünstigten Satzungszwecke verwenden.
Eine zeitnahe Mittelverwendung liegt vor, wenn die in einem Jahr erzielten Mittel spätestens bis zum Ablauf des darauf folgenden Jahres für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Amtlicher Vordruck Zuwendungsbescheinigung Geld
Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen. Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.


